- Geltung, Vertragsabschluss
- Die Marion Feichtner GmbH erbringt, sofern sie unter der Marke Birdiefy Events auftritt (im Folgenden „Agentur“), ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten ausschließlich für Unternehmer (B2B).
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
- AGB der auftraggebenden Person werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Änderungen der AGB gelten als akzeptiert, wenn ihnen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
- Social-Media-Kanäle
Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen Inhalte jederzeit ablehnen oder entfernen können. Daraus ergibt sich ein nicht kalkulierbares Risiko der Nichtverfügbarkeit.
- Konzept- und Ideenschutz
Kommt es vor Vertragsabschluss zur Konzepterstellung, gilt Folgendes:
- Mit Einladung und Annahme entsteht ein Pitching-Vertrag.
- Die Agentur erbringt kostenintensive Vorleistungen.
- Diese Vorleistungen sind entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart.
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht ohne Zustimmung genutzt werden.
- Auch nicht schutzfähige, aber kreative Ideen sind geschützt.
- Eine wirtschaftliche Verwertung ohne Hauptvertrag ist untersagt.
- Vorbekannte Ideen sind binnen 14 Tagen nachzuweisen.
- Andernfalls gilt die Idee als neu und verdienstlich.
- Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Angebotsunterlagen.
- Leistungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen sieben Tagen beanstandet werden.
- Unrichtige oder verspätete Angaben gehen zu Lasten der auftraggebenden Person.
- Die auftraggebende Person haftet für bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter.
- Fremdleistungen
- Die Agentur darf Leistungen selbst erbringen oder Dritte beauftragen.
- Verpflichtungen gegenüber Dritten bleiben über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen.
- Termine
- Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich bestätigt.
- Bei höherer Gewalt verlängern sich Fristen entsprechend.
- Rücktritt setzt eine schriftliche Nachfrist voraus.
- Vorzeitige Auflösung
- Die Agentur kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- die Leistung unmöglich wird,
- wesentliche Vertragspflichten verletzt werden,
- berechtigte Bonitätsbedenken bestehen.
- Bei Kündigung gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Kosten.
- Auch die auftraggebende Person kann aus wichtigem Grund kündigen.
- Die Agentur kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
- Honorar
- Das Honorar entsteht mit Leistungserbringung.
- Honorare verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.
- Nicht inkludierte Leistungen werden gesondert verrechnet.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
- Bei Abbruch sind erbrachte Leistungen voll zu vergüten.
- Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Rechnungen sind sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
- Die Agentur kann Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
- Aufrechnung ist ausgeschlossen.
- Eigentums- und Urheberrecht
- Alle Leistungen bleiben Eigentum der Agentur.
- Änderungen bedürfen der Zustimmung.
- Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus sind gesondert zu vergüten.
- Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.
- Kennzeichnung
- Die Agentur darf auf sich als Urheber hinweisen.
- Referenznennungen sind zulässig.
- Gewährleistung
- Mängel sind binnen acht Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigter Rüge erfolgt Verbesserung oder Austausch.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
- Haftung
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
- Schadenersatzansprüche verfallen nach sechs Monaten.
- Anzuwendendes Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
- Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht.
Salzburg, 25.03.2024